
„Gold ist Geld, alles andere ist Kredit.“
J.P. Morgan – amerikanischer Bankier
(17.04.1837 - 31.03.1913)
Das große Bild: Vermögen und Währungsreform
Meine Anlage- und Schutzstrategie für Ihr Vermögen hat immer das große Bild im Blick. Die vergangenen Jahre zeigen, dass wir vor bestimmten Entwicklungen und Gesetzmäßigkeiten nicht länger die Augen verschließen dürfen. Die Lebenszeit von Währungen ist begrenzt – niemand zahlt heute mehr mit Münzen mit der Prägung des römischen Kaisers oder dem ägyptischen „Goldstater“.
Der Wert der modernen Fiat-Währungen ist dabei immer nur so stabil, wie die Staaten und supra-nationalen Organisationen die Stabilität gewähren können. Staatsschulden, Kriege, politische Umbrüche und klimatische oder gesundheitliche Krisen nehmen immer mehr zu und stellen die Stabilität der Währungen in Frage.
Vermögensklassen, die bei Währungsreformen wertlos wurden
- Geldvermögen / Bankguthaben – beispielsweise bei der Hyperinflation 1923 wurden Papiermark-Guthaben de facto vollständig entwertet. Auch 1948 wurden Bankguthaben im Verhältnis 100:6,5 umgestellt, wodurch Sparguthaben massiv an Kaufkraft verloren.
- Lebensversicherungen / Anleihen – Besonders betroffen durch die Hyperinflation 1923: Lebensversicherungen wurden kaum gestützt, Anleihen (z. B. Kriegsanleihen) wurden nahezu wertlos. 1948 wurden Rückstellungen wie Prämienreserven der privaten Versicherungen ebenfalls mit 10:1 umgestellt – also stark entwertet.
- Bausparverträge – Auch diese wurden 1948 im Verhältnis 10:1 umgestellt und damit deutlich geschwächt.
Deutschland und die EU sind vorbereitet - schon heute
Neue und aktualisierte Gesetze schaffen Mechanismen, durch die der Staat bzw. Aufsichtsbehörden im Krisenfall legal Zugriff auf Vermögenswerte erhalten können:
Lastenausgleichsgesetz (LAG)
Das Lastenausgleichsgesetz ist ein deutsches Gesetz von 1952, das dazu dient, die durch den Zweiten Weltkrieg verursachten Vermögensschäden und Härten auszugleichen. Es sah eine Vermögensabgabe von etwa 50 % des Vermögens vor, das in einen Fonds eingezahlt werden mussten. Aus diesem Fonds wurden dann die eigentlichen Ausgleichsleistungen für Kriegsgeschädigte, Vertriebene und Flüchtlinge gezahlt.
Hieran knüpft der deutsche Gesetzgeber nun wieder an und änderte dieses historische LAG:
Das Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts (SozERG) wurde am 12. Dezember 2019 beschlossen und ist – inklusive verschiedener Änderungen am sogenannten Lastenausgleichsgesetz (LAG) – zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten
Was genau wurde geändert?
Im LAG wurden die Begriffe „Kriegsopferfürsorge“ durch „Soziale Entschädigung“ ersetzt. Diese Änderung erfolgte im Rahmen des SozERG und trat zum 1. Januar 2024 in Kraft
Erweiterung Richtung „sozial“ im Verständnis der Entschädigung
Mit dem neuen SGB XIV wird das Spektrum der Anspruchsgruppen deutlich erweitert. Neu aufgenommen wurden unter anderem:
- Opfer psychischer und körperlicher Gewalttaten (z. B. Terroranschläge, Menschenhandel),
- Opfer nachträglicher Auswirkungen der Weltkriege (z. B. Blindgänger),
- Impfschäden im Rahmen staatlicher Schutzimpfungen,
- weitere Schadensfälle, bei denen die staatliche Gemeinschaft eine besondere Verantwortung trägt
Warum ist das relevant?
- Das bislang eher eng gefasste Entschädigungsrecht für Kriegsopfer wurde durch ein breiteres, moderneres, bürgernahes System ersetzt, das deutlich mehr Opfergruppen umfasst
- Das Ganze ist formal über Änderungen im LAG realisiert – das LAG bekommt so eine Funktion als Referenzgesetz, das auf das neue Sozialentschädigungsrecht (SGB XIV) verweist.
- Auch wenn bislang keine neuen Lastenausgleiche erhoben werden: Die gesetzlichen Änderungen zeigen, dass flächendeckende Sonderlasten für Vermögende nach wie vor im Blickfeld der Politik sind und bestehende Rechtssysteme leicht aktualisiert und für neue Ziele (Stichworte: Kriegstüchtigkeit, Umverteilung, Klimaschutz etc.) reaktiviert werden können.
Deshalb:
Schon heute an morgen denken und durch im Ausland gelagertes Gold & Silber das eigene Vermögen automatisierten gesetzlichen Umverteilungsmechanismen entziehen.
SAG – Sanierungs- und Abwicklungsgesetz
- Seit 2015 in Kraft: Reguliert die Sanierung und Abwicklung systemrelevanter Banken im Krisenfall.
- Einlagen bis 100.000 € sind geschützt, darüber hinaus droht ein sogenannter „Bail-in“, also ein Verlust potenziell auch für Privatkunden.
- Kritiker warnen vor einem faktischen Zugriff auf Guthaben im Krisenfall.
§ 314 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)
- Regelt Krisensituationen von Versicherungsunternehmen.
- Die Aufsichtsbehörde kann Leistungsherabsetzungen oder Zahlungsverlust anordnen, auch wenn Versicherte weiter einzahlen müssen.
CAC-Klausel (Collective Action Clause)
- Seit 2013 verpflichtend in EU-Staatsanleihen verankert: Änderungen (z. B. Schuldenerlass) bei Zustimmung einer Mehrheit aller Gläubiger sind für alle bindend – auch gegen den Willen Einzelner
- Da Lebensversicherungen, Rentenversicherungen oder konservative Fonds oft Staatsanleihen enthalten, kann auch das Ersparte betroffen sein
Vermögensregister
- Hat zwar keinen etablierten Gesetzesstatus, aber wird in Deutschland und der EU diskutiert und konzentriert sich auf ein zentrales Erfassungssystem potenziell auch für Vermögenswerte.
- Ein Vorschritt zu finanziellen Zugriffsmöglichkeiten auf Privatvermögen – auch wenn noch nicht umgesetzt.
Der digitale Euro
!!! Achtung Digitaler Euro !!!
Der geplante digitale Euro bedroht die Privatsphäre und Datensicherheit – alle Transaktionen könnten zentral überwacht werden. Zudem besteht die Gefahr, dass klassische Banken geschwächt und unser Finanzsystem anfälliger für politische Eingriffe wird.
WICHTIG:
Was passierte mit Lebensversicherungen, Bausparverträgen & Bankguthaben in 1923 bzw. 1948?
Ein Blick in die nicht allzu ferne Geschichte zeigt, dass klassische Geld- und Vorsorgeprodukte bei Währungsreformen besonders stark gelitten haben. Während der Hyperinflation von 1923 wurden Lebensversicherungen, Anleihen und Bankguthaben praktisch vollständig entwertet. Lebensversicherungen boten kaum Schutz, Anleihen wurden weitgehend wertlos und Bankguthaben verloren durch den rapiden Kaufkraftverlust jeglichen realen Wert.
Auch die Währungsreform von 1948 brachte erhebliche Verluste mit sich. Bankguthaben wurden im Verhältnis 100:6,5 in die neue D-Mark umgestellt – ein massiver Kaufkraftverlust, der für viele Sparer faktisch einer Enteignung gleichkam. Lebensversicherungen und Bausparverträge wurden im Verhältnis 10:1 umgestellt, was ebenfalls zu einer deutlichen Abwertung führte. Rückstellungen der Versicherer, wie die Prämienreserven, wurden ebenfalls nach diesem Muster abgewertet.
Diese historischen Erfahrungen zeigen deutlich: Geldvermögen, Bankguthaben, Lebensversicherungen, Rentenversicherungen und Bausparverträge waren in Zeiten von Inflation und Währungsumstellungen nie sicher. Wer sein Vermögen über Generationen bewahren möchte, sollte daher auf Vermögenswerte setzen, die nicht einfach per Gesetz entwertet oder umgestellt werden können.
Fazit:
Es ist an der Zeit sich von klassischen Anlageklassen wie Geldvermögen, Bankguthaben, Lebensversicherungen, Rentenversicherungen und Bausparverträgen schleunigst zu trennen. Noch kommt man gut aus diesen Nummern raus! Das gilt übrigens auch für Policen, die Unternehmer für Ihre Mitarbeiter vereinbart haben. Eine große Haftung lauert seitens der Arbeitgeber. Wie über vieles andere wird auch darüber nicht berichtet!
Immer wieder erleiden Anleger in diesen Anlageklassen empfindliche Verluste bis hin zu Totalverlusten.
Lassen Sie uns gemeinsam Strategien für die Krise entwickeln.
