Edelmetalle für Unternehmer/Firmen, leitende Angestellte und Mitarbeiter

Gerade für Unternehmer/Firmen, aber auch leitende Angestellte und Mitarbeiterinnen / Mitarbeiter bieten Anlagestrategien auf Gold-Silber-Basis große Ertragschancen, gepaart mit Sicherheit und Flexibilität.

Wir bieten Ihnen individuell abgestimmte Programme für Sie als Unternehmer, Ihre Firma und Ihre Angestellten/Mitarbeiter. Erhöhen Sie jetzt Ihre unternehmerische Effizienz und Arbeitgeber-Attraktivität durch außergewöhnliche Vermögenszuwachs-Strategien durch Gold & Silber.

Das Unternehmer-Modell

Unternehmer und Geschäftsführer fragen sich:

"Soll die GmbH selbst Edelmetalle kaufen –

oder soll der Gesellschafter/Geschäftsführer privat kaufen

(ggf. über ein Darlehen von der GmbH)?"

  • GmbH kauft → einfache Abwicklung, die Edelmetalle sind entweder Umlauf- oder Anlagevermögen, aber Kursgewinne sind deshalb immer steuerpflichtig.
  • Privatkauf über Firmen-Darlehen → Gewinne sind nach einem Jahr Haltedauer steuerfrei (Muster Darlehensvertrag kann zur Verfügung gestellt werden). Die Edelmetalle (dokumentiert durch Lagerauszug) werden zur Darlehensbesicherung abgetreten. Die Ratio-Switch-Strategie kann problemlos angewendet werden, da die Metalle sich im Privatvermögen des Geschäftsführers befinden.

Das Gros der Geschäftskunden erwirbt die Edelmetalle privat und lagert diese im Zollfreilager in der Schweiz ein. Gerade das Umsetzen der Ratio-Switch-Strategie und der Wechsel ins andere Metall ist auf privater Ebene mit weniger Aufwand umzusetzen.

Das Modell für leitende Angestellte, Mitarbeiter
– bspw. für den angestellten Ehepartner:

§ 37b EStG in Kombination mit Edelmetallen:

Jährliche Sachzuwendung (also Edelmtalle u.a.) bis zu 10.000,00 € möglich (§37b Abs. 1 EStG)

Diese Leistung wird vom Unternehmen pauschalversteuert und kommt beim Empfänger als Nettoleistung an.

Funktioniert auch für Gesellschafter und Geschäftsführer!

Das Mitarbeiter Modell

Nutzen Sie die Möglichkeit des monatlich steuerfreien Sachbezugs und erhöhen Sie mit wenig Aufwand ihre Attraktivität als Arbeitgeber: 50 € steuerfrei pro Mitarbeiter (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EstG).

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